In den Vereinigten Staaten ist der Eckpfeiler des Behindertenrechts die Gesetz über Amerikaner mit Behinderungen (ADA). In der Europäischen Union gibt es zwar die EAA, aber das US-Äquivalent für private Unternehmen fällt darunter Titel III dieser wegweisenden Bürgerrechtsgesetzgebung von 1990. Ihr Hauptzweck besteht darin, Diskriminierung aufgrund einer Behinderung in „öffentlichen Unterkünften“ zu verbieten und den gleichberechtigten Zugang zu Gütern, Dienstleistungen und Einrichtungen zu gewährleisten.
Jahrzehntelang wurde dies hauptsächlich in physischer Hinsicht verstanden — Rollstuhlrampen, barrierefreie Toiletten und Braille-Beschilderung. Mit der Verlagerung des Handels und des täglichen Lebens ins Internet hat sich die Rechtsauslegung jedoch weiterentwickelt.
Was ist ein „Ort der öffentlichen Unterbringung“ im digitalen Zeitalter?
Heute haben das US-Justizministerium (DOJ) und die Bundesgerichte wiederholt bestätigt, dass Websites und mobile Apps gelten als Orte der öffentlichen Unterbringung. Das bedeutet, dass fast jedes private Unternehmen, das die Öffentlichkeit in den Vereinigten Staaten bedient — von Einzelhandels- und E-Commerce-Geschäften bis hin zu Restaurants, Banken, Hotels und Gesundheitsdienstleistern — sicherstellen muss, dass sein digitales Eigentum für Menschen mit Behinderungen zugänglich ist.
Wenn Ihre Website nicht zugänglich ist, besteht die Gefahr, dass Ihr Unternehmen gegen Bundesgesetze verstößt. Das Volumen der unter ADA-Titel III eingereichten Klagen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Tausende von Fällen richteten sich gegen Unternehmen aller Größen, weil sie unzugängliche Websites hatten.
Was erfordert Titel III für Websites?
Im Gegensatz zur EAA in Europa spezifiziert die ADA keinen einzigen, offiziellen technischen Standard für die Einhaltung von Websites. Dadurch ist eine Grauzone entstanden, die Unternehmen oft als verwirrend empfinden.
Das Rechtssystem hat jedoch ein klares Muster festgelegt. In Rechtsstreitigkeiten und Vergleichen ist der Richtlinien zur Barrierefreiheit von Webinhalten (WCAG) 2.1 Level AA wird konsequent als Maßstab verwendet, um festzustellen, ob eine Website zugänglich ist und den ADA-Anforderungen entspricht.
Um Titel III zu entsprechen, sollte Ihre Website daher die WCAG 2.1 AA-Prinzipien einhalten, zu denen gehören:
- Vollständige Tastatur-Navigation: Alle Funktionen müssen ohne Maus bedienbar sein.
- Alternativtext für Bilder: Alle Bilder müssen einen beschreibenden Text für Screenreader enthalten.
- Bildunterschriften für Videos: Alle Multimediainhalte benötigen synchronisierte Untertitel.
- Ausreichender Farbkontrast: Der Text muss vor dem Hintergrund deutlich lesbar sein.
- Barrierefreie Online-Formulare: Alle Formularfelder müssen ordnungsgemäß beschriftet und navigierbar sein.
Die Folgen der Nichteinhaltung
Das Ignorieren der digitalen Barrierefreiheit gemäß Titel III setzt Unternehmen erheblichen Risiken aus:
- Kostspielige Klagen: Einzelpersonen und Interessengruppen können Klagen einreichen, was zu teuren Anwaltskosten und Vergleichen führt.
- Finanzielle Strafen: Das DOJ kann zivilrechtliche Sanktionen verhängen, wobei Bußgelder von bis zu 75.000 USD für einen ersten Verstoß und 150.000 USD für nachfolgende Verstöße verhängen.
- Reputationsschaden: Eine Klage wegen Barrierefreiheit kann dem Ruf Ihrer Marke schaden und einen großen Kundenstamm abschrecken.
- Verlorener Marktanteil: Der Behindertenmarkt steht für ein verfügbares Einkommen in Milliardenhöhe. Eine unzugängliche Website verschließt effektiv Ihre Tür zu diesem Bevölkerungssegment.
Proaktive Compliance ist die beste Strategie
Im rechtlichen Umfeld der USA ist es keine praktikable Strategie, auf eine Klage zu warten. Die proaktive Einhaltung der WCAG 2.1 AA ist der effektivste Weg, um rechtliche Risiken zu minimieren und Ihr Engagement für Inklusivität unter Beweis zu stellen.
Die KI-gestützte Plattform soll Ihnen helfen, die Anforderungen von ADA Title III zu erfüllen. Indem wir Ihre Website anhand der WCAG-Standards prüfen und Tools zur Behebung und laufenden Überwachung bereitstellen, ermöglichen wir Ihnen, ein digitales Erlebnis zu schaffen, das inklusiv, gesetzeskonform und für alle offen ist.
