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Digitale Barrierefreiheit in Deutschland: Was Unternehmen über BFSG 2.0, BITV und BGG bis zum 28. Juni 2025 wissen müssen
Veröffentlicht:
3/6/25
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Digitale Barrierefreiheit in Deutschland: Was Unternehmen über BFSG 2.0, BITV und BGG bis zum 28. Juni 2025 wissen müssen

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Sind Sie Unternehmer, Webentwickler oder Entscheider in Deutschland? Dann sollten Sie sich den 28. Juni 2025 rot im Kalender markieren. Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG 2.0) – zusammen mit der bestehenden BITV 2.0 und dem BGG – macht digitale Barrierefreiheit für die meisten Unternehmen mit Online-Angeboten zur gesetzlichen Pflicht. Hier erfahren Sie, was das konkret bedeutet – und wie Sie sich vorbereiten können.

Was ändert sich 2025? Ein Überblick zum BFSG 2.0

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG 2.0) setzt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Ab dem 28. Juni 2025 müssen viele private Unternehmen neue Anforderungen erfüllen, um ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.

Wenn Sie einen Online-Shop betreiben, digitale Bankdienstleistungen anbieten, E-Books verkaufen oder Selbstbedienungsterminals bereitstellen, gelten diese Regelungen mit hoher Wahrscheinlichkeit auch für Ihr Unternehmen.

Wen betrifft das BFSG 2.0?

Ab dem 28. Juni 2025 gilt die Barrierefreiheit für folgende Gruppen:

  • Öffentliche Stellen: Müssen bereits jetzt strenge Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllen.
  • Private Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen online der Allgemeinheit anbieten, darunter:
    • E-Commerce-Shops
    • Banken und Versicherungen
    • Verkehrsunternehmen (inkl. Ticket-Systeme, Informationskioske)
    • Digitale Content-Plattformen

Gibt es Ausnahmen?

Ja – Kleinstunternehmen sind ausgenommen.
Ihr Unternehmen muss das BFSG 2.0 nicht erfüllen, wenn Sie weniger als 10 Beschäftigte haben und der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme unter 2 Millionen Euro liegt.

Was bedeutet „E-Commerce“ im Sinne des Gesetzes?

E-Commerce ist nicht nur für große Online-Händler relevant.
Wenn Ihr Unternehmen:

  • Waren oder Dienstleistungen online verkauft,
  • Bestellungen, Zahlungen oder Terminbuchungen über Ihre Website oder App ermöglicht,
  • Digitale Downloads, Abonnements oder Tickets anbietet,

…dann gelten Sie als E-Commerce-Anbieter und die neuen Regeln betreffen Sie sehr wahrscheinlich.

Was müssen Unternehmen konkret tun?

Um BFSG 2.0 (sowie BITV und BGG) zu erfüllen, müssen Sie:

  • Barrierefreiheit sicherstellen: Ihre Website, Apps und digitalen Produkte müssen den Anforderungen von WCAG 2.1 AA entsprechen.
  • Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen: Machen Sie auf Ihrer Website transparent, wie barrierefrei Ihr digitales Angebot ist und wie Nutzer Barrieren melden können.
  • Feedback ermöglichen: Bieten Sie einen einfachen Weg, wie Menschen Barrieren melden können.
  • Regelmäßige Überprüfung: Prüfen und verbessern Sie Ihre digitalen Angebote fortlaufend in Bezug auf Barrierefreiheit.

Was droht bei Verstößen? Bußgelder und mehr

Wenn Sie die Vorgaben nicht einhalten:

  • drohen Bußgelder von bis zu 100.000 € pro Verstoß nach BFSG 2.0,
  • können behördliche Maßnahmen zur Nachbesserung angeordnet werden,
  • riskieren Sie, öffentliche Aufträge zu verlieren oder Ihren Ruf zu schädigen.

Warum Barrierefreiheit mehr ist als nur ein Gesetz

Es geht nicht nur um Strafen oder gesetzliche Vorgaben:

  • Rund 10 % der Menschen in Deutschland leben mit einer schweren Behinderung (Quelle: Destatis, 2024).
  • Barrierefreie Websites sind für alle Nutzer leichter zu bedienen – auch für ältere Menschen, temporär eingeschränkte Personen oder Mobile-User.
  • Barrierefreiheit erschließt neue Zielgruppen und zeigt gesellschaftliche Verantwortung.

Wie Wawsome Ihr Unternehmen unterstützt

Wawsome macht digitale Barrierefreiheit einfach und unkompliziert, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können:

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  • Barrierefrei-Widget: Erlauben Sie Nutzern, die Ansicht flexibel und bedarfsgerecht anzupassen.
  • Generator für Barrierefreiheitserklärungen: Automatisch, rechtssicher und immer aktuell.
  • Kontinuierliches Monitoring: Unser System hält Sie immer auf dem neuesten Stand – keine bösen Überraschungen.
  • Einfache Integration: Loslegen in Minuten – ganz ohne Programmierkenntnisse.

Warten Sie nicht bis zur Deadline. Machen Sie Barrierefreiheit zu Ihrem Vorteil, erreichen Sie mehr Kunden und bleiben Sie rechtssicher – mit Wawsome.