Blog
Ist meine Website barrierefrei? Der BFSG und EAA - Check für Onlineshops
veröffentlicht
July 13, 2026
Lesezeit

Ist meine Website barrierefrei? Der BFSG und EAA - Check für Onlineshops

Ist Ihre Website gefährdet?

Erfolgreiches Scannen
Hoppla! Beim Absenden des Formulars ist etwas schief gelaufen.
Indem Sie auf Jetzt scannen klicken, bestätigen Sie, dass Sie mit unseren Nutzungsbedingungen.

Ist Ihre Website gefährdet?

Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, anuzwenden (Bundesfachstelle Barrierefreiheit). Es setzt die europäische Richtlinie European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um (Europäische Kommission) und verpflichtet erstmals auch private Anbieter wie Onlineshop-Betreiber dazu, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten  (Bundesfachstelle Barrierefreiheit, E-Commerce). Wer online verkauft und noch nicht geprüft hat, ob das eigene Geschäft betroffen ist, sollte das schnell nachholen, denn eine Übergangsfrist für neue Angebote gibt es nicht mehr.

Was das BFSG von Ihrem Onlineshop verlangt

Betroffen sind unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also Websites und Apps von Onlineshops. Konkret müssen Produktseiten, der Warenkorb und der gesamte Checkout so gestaltet sein, dass sie vollständig per Tastatur bedienbar, mit Screenreadern kompatibel und mit einem ausreichenden Farbkontrast versehen sind.. Auch Formulare gehören dazu: Sie sollten klar strukturiert sein und Fehler verständlich kommunizieren.

Als technischer Maßstab gilt EN 301 549, das wiederum auf die Kriterien der WCAG verweist (W3C, WCAG 2.2 Quick Reference). Wer diesen Standard erfüllt, ist auf der sicheren Seite, unabhängig davon, welches Shopsystem im Hintergrund läuft.

Zusätzlich verlangt das Gesetz von Unternehmen:

  • Eine öffentlich zugängliche Barrierefreiheitserklärung, die den aktuellen Stand der Umsetzung beschreibt.
  • Einen Feedback-Mechanismus, über den Nutzer Barrieren melden können.
  • Eine regelmäßige Überprüfung und Weiterentwicklung der eigenen digitalen Angebote.

Gilt die Kleinstunternehmen-Ausnahme für Sie?

Nicht jeder Onlineshop ist verpflichtet. Wer weniger als zehn Beschäftigte hat und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro erzielt, gilt als Kleinstunternehmen und ist bei Dienstleistungen wie einem Onlineshop von der Pflicht ausgenommen (IHK München). Wichtig dabei: Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein, und bei Produkten wie Zahlungsterminals gilt die Ausnahme nicht.

Wer knapp über diesen Schwellen liegt oder international verkauft, sollte die Ausnahme nicht als dauerhafte Lösung betrachten. Sobald das Unternehmen wächst, entfällt sie automatisch.

Was bei Nichteinhaltung droht

Die Marktüberwachungsbehörden können die Bereitstellung eines nicht barrierefreien Angebots einschränken oder untersagen. Bei Verstößen sind außerdem Bußgelder von bis zu 100.000 Euro möglich. Neben dem finanziellen Risiko steht auch die Reputation auf dem Spiel, gerade wenn Kunden öffentlich auf fehlende Barrierefreiheit hinweisen. Den vollständigen Gesetzestext mit allen Bußgeldregelungen finden Sie im offiziellen Gesetzesregister (Gesetze im Internet, BFSG).

Barrierefreiheit prüfen: der schnellste erste Schritt

Statt zu raten, lohnt sich ein automatischer Scan der Live-Seite gegen EN 301 549 und WCAG 2.2. Unser Barrierefreies Check zeigt in Sekunden, was konkret fehlt, etwa fehlender Kontrast, fehlende Alt-Texte oder nicht erreichbare Formularfelder, ganz ohne Anmeldung. Anschließend hilft das Barrierefreies Widget dabei, die häufigsten Bedienungsprobleme direkt zu beheben, ohne dass Entwicklerressourcen nötig sind. Mit dem Barrierefreies Monitor bleibt der Shop auch nach künftigen Updates im Blick, sodass neue Lücken nicht unbemerkt entstehen.

Wer sich einen breiteren Überblick über die deutsche Rechtslage verschaffen möchte, findet weitere Details in unserem Leitfaden zu BGG, BITV und BFSG.

Häufige Fragen

Muss jeder Onlineshop barrierefrei sein?

Nein. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen.

Reicht es, wenn meine Website irgendwann barrierefrei wird?

Nein. Seit dem 28. Juni 2025 gilt das BFSG ohne Übergangsfrist für neue Produkte und Dienstleistungen.

Was ist der technische Maßstab?

EN 301 549, das sich an WCAG 2.1 Stufe AA orientiert.

Kostenlosen Scan starten → scan.wawsome.com