Deutschlands Ansatz zur digitalen Barrierefreiheit wird durch eine umfassende Reihe von Gesetzen definiert, die sowohl den öffentlichen als auch den privaten Sektor abdecken. Dieser Rahmen basiert auf mehreren wichtigen Rechtsvorschriften, die EU-Richtlinien in nationales Recht umsetzen und so ein hohes Maß an Inklusivität gewährleisten. Die drei wichtigsten Gesetze, die es zu verstehen gilt, sind das BGG, das BITV 2.0 und das BFSG.
1. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Das BGG wurde erstmals 2002 verabschiedet und ist das grundlegende Gesetz für Behindertenrechte in Deutschland, das in seinem Geiste dem ADA in den Vereinigten Staaten ähnelt. Es legt das Grundprinzip des gleichberechtigten Zugangs und der Nichtdiskriminierung von Menschen mit Behinderungen fest. Das BGG schreibt ausdrücklich vor, dass Bundesbehörden des öffentlichen Sektors müssen ihre Websites, Anwendungen und die gesamte Informationstechnologie zugänglich machen.
2. Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
Die BITV 2.0 ist die technische Vorschrift, die die spezifische „Anleitung“ für das BGG enthält. Sie definiert die Barrierefreiheitsstandards, die Websites und mobile Apps des öffentlichen Sektors des Bundes erfüllen müssen.
Zu den wichtigsten Aspekten von BITV 2.0 gehören:
- Angleichung an europäische Standards: BITV 2.0 beinhaltet direkt den europäischen Standard EN 301 549, was wiederum die Einhaltung von WCAG 2.1 Stufe AA. Damit ist WCAG 2.1 AA der klare technische Maßstab für digitale Barrierefreiheit im öffentlichen Sektor in Deutschland.
 - Spezifische deutsche Anforderungen: Zusätzlich zu den WCAG-Kriterien schreibt BITV 2.0 vor, dass Websites wichtige Informationen bereitstellen müssen Deutsche Gebärdensprache (Deutsche Gebärdensprache) und Leichte Sprache (Leichte Sprache) auf ihren Homepages.
 - Erklärung zur Barrierefreiheit: Alle kompatiblen Websites müssen eine detaillierte und regelmäßig aktualisierte Erklärung zur Barrierefreiheit enthalten, in der ihr Konformitätsstatus dargelegt wird und ein Feedback-Mechanismus für Benutzer bereitgestellt wird.
 
3. Das Gesetz zur Stärkung der Barrierefreiheit (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz — BFSG)
Das BFSG ist das neueste und wirksamste Gesetz für privater Sektor. Das BFSG wurde zur Umsetzung des Europäischen Barrierefreiheitsgesetzes (EAA) in deutsches Recht erlassen und trat am 28. Juni 2025.
Dieses Gesetz erweitert die Barrierefreiheitspflichten auf eine Vielzahl von privaten Unternehmen, die Verbrauchern in Deutschland Produkte und Dienstleistungen anbieten, unabhängig davon, wo das Unternehmen seinen Sitz hat. Es handelt sich um dieselben Sektoren wie im Rahmen des EAA, darunter E-Commerce, Bankwesen, E-Books und Transportdienstleistungen. Die technischen Anforderungen des BFSG verweisen ebenfalls auf EN 301 549, wodurch WCAG 2.1 AA auch zur Norm für den privaten Sektor wird.
Durchsetzung und Strafen
- Öffentlicher Sektor (BGG/BITV): Die Durchsetzung erfolgt durch Aufsichtsbehörden und rechtliche Anfechtungen. BITV 2.0 selbst listet zwar keine Strafen auf, aber die Nichteinhaltung des BGG kann zu rechtlichen Schritten und Reputationsschäden führen.
 - Privatwirtschaft (BFSG): Die Nichteinhaltung des BFSG kann zu erheblichen Bußgeldern führen, wobei die Strafen bis zu 100.000€ für Verstöße.
 
Ein einheitlicher Standard für ein digitales Deutschland
Die Gesetze mögen komplex erscheinen, aber der Weg zur Einhaltung ist klar. Sowohl für Einrichtungen des öffentlichen als auch des privaten Sektors in Deutschland gilt es, die Einhaltung der WCAG 2.1 Stufe AA ist das wesentliche Ziel. Dies gewährleistet die Angleichung an EN 301 549 und erfüllt die technischen Kernanforderungen aller wichtigen deutschen Barrierefreiheitsgesetze.
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