Die Schweiz nimmt in der europäischen Landschaft der digitalen Barrierefreiheit eine einzigartige Position ein. Als Nicht-EU-Mitglied ist sie innerhalb ihrer eigenen Grenzen nicht an das Europäische Gesetz zur Barrierefreiheit (EAA) gebunden. Stattdessen ist ihr primäres innerstaatliches Recht die Bundesgesetz zur Beseitigung der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehIG), allgemein bekannt als Disability Discrimination Act (DDA).
Aufgrund der engen wirtschaftlichen Beziehungen zur EU müssen Schweizer Unternehmen, die Kunden im Binnenmarkt bedienen, jedoch auch die EAA einhalten. Dadurch entsteht ein duales Compliance-Umfeld, das Unternehmen verstehen müssen.
Das Schweizerische Gesetz über die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen (DDA)
Das DDA wurde 2004 verabschiedet und ist das grundlegende Gesetz für Barrierefreiheit in der Schweiz. Sein Hauptziel ist es, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu verhindern, zu reduzieren und zu beseitigen.
- Für wen gilt es: Die DDA gilt in erster Linie für Organisationen des öffentlichen Sektors des Bundes. Seine Grundsätze und technischen Anforderungen gelten jedoch auch für private Einrichtungen, die öffentliche Dienstleistungen erbringen, und es legt den allgemeinen Standard für Barrierefreiheit im Land fest.
- Technische Anforderungen: Das Gesetz schreibt vor, dass Internetdienste von Bundesbehörden zugänglich sein müssen. Die offizielle technische Verordnung (BeHIV) weist auf internationale Standards hin und macht WCAG 2.1 Stufe AA der anerkannte Maßstab für Compliance. Die Schweiz bezieht sich auch auf ihren eigenen nationalen Standard, eCH-0059, das auf der WCAG basiert und mit ihr übereinstimmt.
- Strafen: Personen, die aufgrund unzugänglicher digitaler Inhalte von einer betroffenen Einrichtung diskriminiert werden, können vor Gericht Klage erheben. Im Erfolgsfall kann das Gericht eine Entschädigung von bis zu 5.000 Schweizer Franken und beauftragen Sie die Organisation, das Problem der Barrierefreiheit zu beheben.
Die Auswirkungen des Europäischen Gesetzes zur Barrierefreiheit (EAA)
Obwohl die Schweiz kein EU-Mitglied ist, hat die EAA erhebliche Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen. Ab dem Datum ihres Inkrafttretens am 28. Juni 2025 verlangt die EAA, dass jedes Unternehmen — auch solche mit Sitz in der Schweiz — den Verbrauchern versicherte Produkte und Dienstleistungen anbietet innerhalb der EU muss seine Barrierefreiheitsregeln einhalten.
- Wer ist betroffen: Schweizer Unternehmen in Schlüsselsektoren sind betroffen, wenn sie Kunden in der EU haben. Dies beinhaltet:
- E-Commerce-Plattformen
- Bank- und Finanzdienstleister
- Telekommunikationsanbieter
- Softwareunternehmen
- Transport- und Tourismusdienstleistungen
- Was bedeutet das: Ein Schweizer Online-Shop, der Waren nach Deutschland, Frankreich oder in ein anderes EU-Land versendet, muss sicherstellen, dass seine Website der EAA entspricht (d. h. die WCAG 2.1 AA-Norm gemäß EN 301 549 erfüllt). Andernfalls können Bußgelder der EU-Mitgliedstaaten, Verkaufsverbote und Reputationsschäden nach sich ziehen.
- Ausnahmen: Die EAA sieht zwar eine Ausnahmeregelung für Kleinstunternehmen vor (weniger als 10 Mitarbeiter und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz), dies gilt jedoch nicht, wenn das Schweizer Unternehmen auf dem EU-Markt verkauft.
Ein einheitlicher Weg zur Compliance
Für Schweizer Unternehmen ist die Compliance-Strategie klar. Unabhängig davon, ob es darum geht, die inländischen Anforderungen der DDA zu erfüllen oder Kunden auf dem EU-Markt im Rahmen der EAA zu bedienen, der technische Standard ist derselbe: WCAG 2.1 Stufe AA.
Die Einhaltung dieses weltweit anerkannten Standards stellt sicher, dass Ihre digitalen Vermögenswerte nicht nur dem Schweizer Recht entsprechen, sondern auch für den breiteren europäischen Markt bereit sind. Es handelt sich um einen einheitlichen Ansatz, der die rechtlichen Risiken im In- und Ausland mindert.
Die KI-gestützte Plattform von Wawsome vereinfacht diese doppelte Herausforderung. Wir stellen die Tools zur Verfügung, mit denen Sie Ihre Website gemäß den WCAG-Standards prüfen, korrigieren und kontinuierlich überwachen können. So stellen wir sicher, dass Sie konform, inklusiv und überall bereit sind, Geschäfte zu tätigen.
