Österreich verfügt über einen soliden Rechtsrahmen für digitale Barrierefreiheit, der sich in erster Linie auf zwei wichtige Rechtsakte stützt, die EU-Richtlinien in nationales Recht umsetzen. Diese Gesetze stellen sicher, dass sowohl Organisationen des öffentlichen als auch des privaten Sektors barrierefreie digitale Erlebnisse für Menschen mit Behinderungen bieten. Verständnis der Gesetz zur Barrierefreiheit im Internet (WZG) und die Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) ist für jedes Unternehmen, das in Österreich tätig ist, unerlässlich.
1. Das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG)
Das WZG ist Österreichs nationale Umsetzung der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit im Internet (WAD), die 2019 in Kraft getreten ist. Ihr Hauptzweck besteht darin, sicherzustellen, dass Websites und mobile Anwendungen von Körperschaften des öffentlichen Sektors sind zugänglich.
- Für wen gilt es: Das WZG gilt für alle Bundesbehörden und Einrichtungen des öffentlichen Rechts, einschließlich Ministerien, Bundesländer und Gemeinden. Es wirkt sich auch indirekt auf alle privaten Unternehmen aus, die diesen öffentlichen Einrichtungen digitale Dienste oder Produkte anbieten.
- Technische Anforderungen: Das Gesetz schreibt die Einhaltung der europäischen Norm vor EN 301 549. In der Praxis bedeutet dies, dass alle abgedeckten Websites und Apps die folgenden Anforderungen erfüllen müssen WCAG 2.1 Stufe AA Kriterien.
- Andere Verpflichtungen: Das WZG verlangt von diesen Organisationen auch die Veröffentlichung und Pflege eines detaillierten Erklärung zur Barrierefreiheit (Barrierefreiheitserklärung), Bereitstellung eines Feedback-Mechanismus für Nutzer und Einrichtung einer Beschwerdestelle zur Bearbeitung von Streitigkeiten.
2. Das Barrierefreiheitsgesetz (BFSG)
Während das WZG den öffentlichen Sektor abdeckt, ist das BFSG Österreichs nationale Umsetzung der Europäisches Gesetz zur Barrierefreiheit (EAA). Dieses Gesetz, das am 28. Juni 2025 in vollem Umfang in Kraft trat, dehnt die Barrierefreiheitspflichten auf privater Sektor.
- Für wen gilt es: Das BFSG wirkt sich auf eine Vielzahl von privaten Unternehmen aus, die Verbrauchern in Österreich Produkte und Dienstleistungen anbieten, auch wenn das Unternehmen seinen Sitz in einem anderen Land hat. Zu den wichtigsten Sektoren gehören:
- E-Commerce-Plattformen
- Bankdienstleistungen für Verbraucher
- Computer, Smartphones und Betriebssysteme
- E-Books und E-Reader
- Websites und Apps von Transportdiensten
- Technische Anforderungen: Wie das WZG verweist auch das BFSG auf EN 301 549 (und deshalb WCAG 2.1 Stufe AA) als technischer Standard für die Einhaltung der Vorschriften.
- Strafen: Die Folgen einer Nichteinhaltung des BFSG sind gravierend. Das Gesetz sieht ein abgestuftes Bußgeldsystem vor, mit Strafen von bis zu 80.000€ bei schwerwiegenden Verstößen, wie z. B. dem Inverkehrbringen eines nicht konformen Produkts.
Ein einheitlicher Weg zur Compliance
In Österreich gibt es zwar separate Gesetze für den öffentlichen und den privaten Sektor, aber der technische Weg zur Einhaltung der Vorschriften ist einheitlich. Für jedes Unternehmen mit einer digitalen Präsenz in Österreich gilt: Erreichen der Konformität mit WCAG 2.1 Stufe AA ist das grundlegende Ziel. Dies gewährleistet die Angleichung an EN 301 549 und erfüllt die Kernanforderungen sowohl des WZG als auch des BFSG.
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