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Barrierefreie Online-Dienste der Verwaltung: Was prüfen?
veröffentlicht
October 27, 2026
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Barrierefreie Online-Dienste der Verwaltung: Was prüfen?

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Barrierefreie Online-Dienste der Verwaltung: Was Sie auf Website und Portal prüfen sollten

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Websites und Apps öffentlicher Stellen müssen in der EU barrierefrei sein. In Deutschland regeln das für Bundesbehörden das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die BITV 2.0, für Länder und Kommunen die jeweiligen Landesgesetze. In der Praxis entscheiden vier Bereiche darüber, ob Bürgerinnen und Bürger einen Online-Dienst wirklich nutzen können: Formulare und Zahlungen, PDF-Dokumente, Terminbuchung und Navigation.

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Ob Antrag, Gebührenzahlung, Bescheinigung oder Termin beim Bürgeramt: Immer mehr Behördengänge beginnen online. Das funktioniert aber nur, wenn alle die Dienste nutzen können. Für Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen und für viele ältere Menschen wird ein schlecht gebautes Portal schnell zur verschlossenen Tür. Anders als beim Onlineshop gibt es zur eigenen Stadtverwaltung keine Alternative.

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Warum ist Barrierefreiheit im öffentlichen Sektor Pflicht?

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Grundlage ist die EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Auf Bundesebene setzen § 12a BGG und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sie um. Länder und Kommunen folgen ihren eigenen Landesgesetzen und Verordnungen, die auf derselben Richtlinie beruhen.

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Zu den Pflichten gehören neben der barrierefreien Gestaltung eine Erklärung zur Barrierefreiheit nach § 12b BGG mit einem Feedback-Mechanismus sowie der Hinweis auf ein Schlichtungsverfahren. Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) prüft Websites und Apps des Bundes regelmäßig.

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Technisch verweist die BITV 2.0 auf die europäische Norm EN 301 549, die für Webinhalte die Erfolgskriterien von WCAG 2.1 Stufe AA übernimmt. Die neue Ausgabe der Norm von 2026 stellt auf WCAG 2.2 um. Es lohnt sich also, schon jetzt nach WCAG 2.2 zu testen.

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Der European Accessibility Act und das deutsche Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betreffen dagegen bestimmte Produkte und Dienstleistungen, vor allem der Privatwirtschaft. Für Behördenwebsites sind sie nicht der zentrale Rahmen.

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Was sollten öffentliche Stellen auf Website und Portal prüfen?

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Verwaltungsportale verbinden oft komplexe Formulare, Datenbanken, dynamische Inhalte und sehr viele Dokumente zum Herunterladen. Die meisten Barrieren finden sich in vier Bereichen.

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1. Online-Anträge und Zahlungen

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Wer eine Erklärung abgibt oder eine Gebühr bezahlt, muss mehrere interaktive Felder ausfüllen.

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  • Barriere: Felder ohne korrekt verknüpfte Beschriftung oder unklare Fehlermeldungen blockieren Menschen, die einen Screenreader nutzen.
  • Lösung: Jedes Feld bekommt ein im Code verknüpftes Label. Fehler werden im Text erklärt und vom Screenreader angesagt, nicht nur rot markiert.

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2. Öffentliche Dokumente und Formulare als PDF

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Ratsbeschlüsse, Vordrucke und Merkblätter landen oft als gescannte PDF-Dateien auf der Website.

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  • Barriere: Ein PDF, das nur aus einem Bild besteht, kann von assistiven Technologien nicht gelesen werden. Die Information darin bleibt unerreichbar.
  • Lösung: strukturierte, getaggte PDFs, die per Tastatur bedienbar sind. Wie Sie das prüfen, zeigt unser Beitrag Barrierefreies PDF prüfen und verbessern.

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3. Terminbuchung und interaktive Kalender

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Systeme zur Terminvergabe, etwa für Ausweis oder Meldebescheinigung, setzen oft auf grafische Datumswähler.

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  • Barriere: Lässt sich der Kalender nicht allein mit der Tastatur bedienen, können Menschen mit motorischen Einschränkungen und Screenreader-Nutzende keinen Termin buchen.
  • Lösung: Buchungsstrecken, die vollständig per Tastatur funktionieren, mit einem gut sichtbaren Fokusindikator.

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4. Navigation und Zugang zu öffentlichen Informationen

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Überladene Menüs und eine fehlende Überschriftenstruktur machen die Orientierung schwer.

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  • Barriere: Eine überfüllte Startseite ohne Landmarks zwingt Tastatur- und Screenreader-Nutzende, auf jeder Seite durch dieselben Menüs zu gehen.
  • Lösung: Überschriften von H1 bis H6 in logischer Reihenfolge, Landmark-Bereiche und ein Link „Zum Hauptinhalt springen“.

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Wie setzen öffentliche Stellen WCAG in der Praxis um?

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1. Automatischer Scan und erste technische Prüfung

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Am Anfang steht ein automatischer Check des Codes, der häufige Fehler auf Hunderten Seiten findet:

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  • Farbkontrast: Text, der sich nicht genug vom Hintergrund abhebt.
  • Fehlende Alternativtexte: Bilder, Wappen und Logos ohne Textbeschreibung.
  • HTML-Struktur: Fehler bei Überschriften, Listen und Seitenaufbau, die die ganze Website betreffen.

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Für einen ersten Eindruck können Sie einen kostenlosen Scan einer Seite starten. Viele WCAG-Kriterien kann Software aber nicht beurteilen. Das vollständige Bild liefert eine Barrierefreiheitsprüfung durch Experten.

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2. Manuelle Tests mit assistiven Technologien

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Kein automatisches Tool bildet ab, was ein Mensch bei der Nutzung erlebt. Manuelle Tests zeigen, wie sich die Oberfläche im Alltag verhält:

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  • Tastaturbedienung: Jeder Schritt eines Antrags wird ohne Maus durchlaufen.
  • Tests mit Screenreadern (NVDA, JAWS, VoiceOver, TalkBack): Wie werden Inhalte vorgelesen, und geben die Formulare klare Anweisungen?
  • Transparenz: eine aktuelle Erklärung zur Barrierefreiheit, wie das Gesetz sie verlangt.

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3. Fehler im Code beheben

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Echte Barrierefreiheit braucht Änderungen an der Plattform selbst:

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  • Semantisches HTML und ARIA: Buttons, Menüs und Dialoge sind so gebaut, dass assistive Technologien sie richtig erkennen.
  • Visuelle Flexibilität: Text lässt sich auf 200 % vergrößern, ohne dass Inhalte oder Funktionen verloren gehen oder Elemente sich überlagern.

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Korrekturen im Code und ein anschließender Nachtest beheben die Ursache. Was Sie nach einer Prüfung konkret bekommen, zeigt unsere Seite zum Prüfbericht Barrierefreiheit. Weil sich Behördenwebsites laufend ändern, hilft ein regelmäßiges Monitoring der Barrierefreiheit, neue Fehler nach Inhaltsänderungen früh zu erkennen.

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Digitale Verwaltung für alle Bürgerinnen und Bürger

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Online-Dienste sind heute die wichtigste Verbindung zwischen Bürgern und Verwaltung. Barrierefreiheit bedeutet Dienste, die mehr Menschen selbstständig nutzen können, weniger Anfragen am Schalter und gleichen Zugang für alle.

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Sprechen Sie mit einem Experten über die Prüfung Ihrer Online-Dienste

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Häufige Fragen

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Welches Gesetz regelt die Barrierefreiheit von Behördenwebsites in Deutschland?

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Für Bundesbehörden gelten § 12a BGG und die BITV 2.0. Länder und Kommunen haben eigene Landesgesetze und Verordnungen. Alle setzen die EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 um. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag zur Barrierefreiheitsprüfung für Behörden.

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Welche WCAG-Stufe müssen öffentliche Websites erfüllen?

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Die BITV 2.0 verweist auf die EN 301 549, die für Webinhalte die Kriterien von WCAG 2.1 Stufe AA übernimmt. Die neue Ausgabe der Norm von 2026 stellt auf WCAG 2.2 um. Wer jetzt testet, sollte deshalb WCAG 2.2 zugrunde legen.

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Reicht ein automatischer Scan für eine Behördenwebsite?

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Nein. Ein Scan findet schnell einen Teil der Fehler, etwa schwachen Kontrast oder fehlende Alternativtexte. Tastaturbedienung, Lesereihenfolge und verständliche Formularhinweise lassen sich nur manuell prüfen, mit Tastatur und Screenreader.

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Quellen

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