Was ist ein Barrierefreiheits-Audit für Websites?
Ein Barrierefreiheits-Audit ist eine strukturierte Prüfung ausgewählter Seiten und Interaktionen. Es zeigt Barrieren für Menschen mit Behinderungen. Audits durch Experten verbinden oft automatische Scans, manuelle Tests nach WCAG und Prüfungen mit assistiven Technologien. Am Ende steht ein Bericht mit Befunden und empfohlenen Verbesserungen.
Was ist der Unterschied zwischen einem automatischen Scan und einem manuellen Audit?
Ein automatischer Scan findet einen Teil der maschinell prüfbaren Probleme auf vielen Seiten. Ein manuelles Audit bewertet Kontext, Nutzbarkeit und Interaktionen, die Tools nicht ganz beurteilen können. Dazu gehören Tastaturfokus, sinnvolle Alternativtexte und verständliche Fehlermeldungen. Beides zusammen ergibt das genauere Bild.
Können Sie Seiten prüfen, die einen Login brauchen?
Ja. Seiten hinter dem Login können Teil des Prüfumfangs sein. Dafür nutzen wir freigegebene Testkonten und einen sicheren Zugang. Wir können Kundenportale, Kontobereiche und den Checkout nach dem Login prüfen. Zugang, Rechte und Testdaten vereinbaren wir vor dem Start.
Testen Sie Websites mit Menschen mit Behinderungen?
Tests mit Menschen mit Behinderungen lassen sich rund um typische Nutzeraufgaben und passende assistive Technologien planen. Sie ergänzen die technische Prüfung nach WCAG. Denn sie zeigen Barrieren in der Nutzung, die eine Prüfung nach Kriterien übersehen kann. Wie die Teilnahme abläuft und was Sie erhalten, vereinbaren wir vorab.
Prüfen Sie auch mobile Apps unter iOS und Android?
Ja. Die Prüfung kann iOS und Android abdecken, mit Screenreader, Fokusverhalten, Navigation, Größe der Touch-Ziele und den Zuständen der jeweiligen Plattform. Im Umfang legen wir Betriebssysteme, Geräte, App-Versionen und die wichtigsten Abläufe fest.
Was sind Tests von Nutzerabläufen?
Diese Tests zeigen, ob Menschen ganze Aufgaben abschließen können, etwa Registrierung, Buchung, Checkout, Kontowiederherstellung oder das Einreichen von Dokumenten. Wir halten fest, an welchen Schritten Barrieren auftreten und was das praktisch bedeutet. Dann empfehlen wir Änderungen, damit die Aufgabe gelingt.
Können Sie PDFs und andere Dokumente auf Barrierefreiheit prüfen?
Ja. Wir prüfen ausgewählte PDFs und Office-Dokumente auf Lesereihenfolge, barrierefreie Struktur, Überschriften, Tabellen, Formularfelder und Textalternativen. Sie erhalten eine Problemliste je Dokument und Empfehlungen. Für die Überarbeitung der Dateien kann ein eigener Auftrag nötig sein.
Lassen sich wiederverwendbare Komponenten wie Dropdowns, Datumsauswahl und Modale testen?
Ja. Wir prüfen interaktive Zustände, Tastaturbedienung, Fokussteuerung, Namen, Rollen und Ansagen des Screenreaders. Wenn Sie gemeinsame Komponenten im Designsystem korrigieren, taucht derselbe Fehler nicht auf vielen Seiten wieder auf.
Was erhalte ich nach einem Barrierefreiheits-Audit?
Je nach vereinbartem Umfang enthält der Bericht betroffene Seiten oder Komponenten, Problembeschreibungen, Schritte zum Nachstellen, die passenden WCAG-Kriterien, Belege, empfohlene Korrekturen und Prioritäten. Eine Besprechung mit einem Experten kann dazugehören oder separat vereinbart werden.
Garantiert ein Audit die Konformität mit WCAG 2.2 AA, EAA oder BFSG?
Nein. Ein Audit liefert Nachweise zu den geprüften Inhalten, Versionen, Kriterien und Szenarien. Ob Sie die Vorgaben erfüllen, hängt vom geltenden Recht ab, von Ihrem Produkt und Unternehmen und davon, ob die Barrieren behoben werden. Eine Aussage zur WCAG-Konformität braucht außerdem mehr als eine einzelne Stichprobe.
Wie lange dauert ein Barrierefreiheits-Audit?
Das hängt vom Umfang ab: wie viele und wie unterschiedliche Seitenvorlagen es gibt und welche Nutzerrollen, dynamischen Interaktionen, mobilen Plattformen, Dokumente und Prüfmethoden dazugehören. Einen verlässlichen Zeitplan legen wir nach einem ersten Gespräch fest. Die Zahl der URLs allein reicht dafür nicht.
Was kostet ein Audit nach WCAG?
Der Preis hängt von den gewählten Leistungen ab, von der Komplexität, der Zahl der Vorlagen und Abläufe, den Plattformen, der gewünschten Dokumentation und den Nachtests. In einem ersten Gespräch legen wir einen passenden Umfang fest und schätzen den Aufwand.
Wann sollte ein Unternehmen die Barrierefreiheit prüfen lassen?
Gute Zeitpunkte sind vor einem großen Release, nach Änderungen am Designsystem, bei neuen Kundenabläufen, bei der Planung der Compliance und nach wichtigen Korrekturen. Regelmäßige Prüfungen zeigen Probleme, die durch neue Funktionen oder Inhalte entstehen.
Helfen Sie auch beim Beheben der gefundenen Probleme?
Ja, mit Beratung. Wir übersetzen Befunde in Lösungsvorschläge für Design, Inhalt und Entwicklung. Änderungen am Code oder die Überarbeitung von Dokumenten müssen ausdrücklich im Auftrag stehen. Prüfen und Beheben sind zwei verschiedene Leistungen.
Was ist ein Nachtest und warum ist er wichtig?
Ein Nachtest prüft, ob die gemeldeten Probleme im geänderten Produkt behoben sind. Ein Regressionstest prüft zusätzlich ausgewählte riskante Funktionen auf neue Fehler. So haben Sie nach der Korrektur aktuelle Nachweise. Ein geschlossenes Ticket bedeutet noch nicht, dass die Barriere weg ist.
Kann ein Audit auf einer Staging-Umgebung stattfinden?
Ja, wenn die Staging-Umgebung die relevanten Funktionen abbildet und Testkonten verfügbar sind. Wir dokumentieren Testbedingungen, Version und Unterschiede zur Live-Umgebung. Ergebnisse aus dem Staging gelten nicht automatisch für die Live-Seite.
Können Sie eine Barrierefreiheitserklärung für unsere Website oder App erstellen?
Ja. Wir entwerfen die Erklärung auf Basis der vorhandenen Prüfergebnisse, des erklärten Status, bekannter Einschränkungen und der Kontaktwege für Feedback. Den Wortlaut und die rechtliche Anwendbarkeit muss Ihr Unternehmen prüfen. Die Erklärung ersetzt nicht die eigentliche Behebung der Barrieren.
Welche Standards zur Barrierefreiheit gelten für Unternehmen in Deutschland?
Die WCAG liefern die technischen Richtlinien. Die EN 301 549 legt Anforderungen an IKT-Produkte und Dienstleistungen fest. Der European Accessibility Act gilt in Deutschland über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), seit dem 28. Juni 2025 für viele Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher. Welche Vorgaben für Sie gelten, hängt von Ihrem Unternehmen und Ihrem Angebot ab.