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Barrierefreiheitserklärung für Behörden: Was muss enthalten sein?
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Barrierefreiheitserklärung für Behörden: Was muss enthalten sein?

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Barrierefreiheitserklärung für Behörden: Was muss enthalten sein?

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Eine Barrierefreiheitserklärung informiert Nutzer darüber, wie barrierefrei eine Website oder digitale Anwendung einer öffentlichen Stelle ist, welche Standards zugrunde liegen, welche Einschränkungen bekannt sind und wie Barrieren gemeldet werden können.

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Für öffentliche Stellen des Bundes ist die Veröffentlichung einer Barrierefreiheitserklärung im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verankert. § 12b BGG schreibt vor, dass öffentliche Stellen des Bundes eine Erklärung für ihre Websites und mobilen Anwendungen veröffentlichen.

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Die konkreten Anforderungen werden durch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) ergänzt. Nach § 7 BITV 2.0 muss die Erklärung barrierefrei und maschinenlesbar veröffentlicht werden, von der Startseite und jeder Seite aus erreichbar sein und detaillierte Informationen über die Barrierefreiheit enthalten.

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Für Länder und Kommunen können zusätzlich landesrechtliche Regelungen gelten. Deshalb sollte immer geprüft werden, welche Vorschriften für die jeweilige öffentliche Stelle gelten.

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Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?

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Eine Barrierefreiheitserklärung ist eine öffentlich zugängliche Seite, die den aktuellen Stand der Barrierefreiheit einer Website oder Anwendung beschreibt.

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Sie sollte unter anderem erklären:

  • welche Website oder Anwendung abgedeckt ist;
  • welche Standards gelten;
  • welchen Konformitätsstatus die Website hat;
  • welche Inhalte nicht vollständig barrierefrei sind;
  • warum diese Einschränkungen bestehen;
  • welche barrierefreien Alternativen vorhanden sind;
  • wie die Barrierefreiheit bewertet wurde;
  • wie Nutzer Barrieren melden können;
  • wann die Erklärung erstellt oder zuletzt aktualisiert wurde.

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Für öffentliche Stellen des Bundes ergeben sich diese Anforderungen insbesondere aus § 12b BGG und § 7 BITV 2.0.

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Warum benötigen Behörden eine Barrierefreiheitserklärung?

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Eine Barrierefreiheitserklärung schafft vor allem Transparenz.

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Nutzer sollen nachvollziehen können, wie zugänglich ein digitales Angebot ist und welche Einschränkungen möglicherweise noch bestehen.

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Gleichzeitig schafft die Erklärung einen klaren Weg für Feedback und Meldungen von Barrieren.

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Nach § 12b BGG muss die Erklärung eine unmittelbar zugängliche Möglichkeit zur Kontaktaufnahme enthalten. Außerdem muss sie auf das vorgesehene Schlichtungsverfahren hinweisen.

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Was muss eine Barrierefreiheitserklärung einer Behörde enthalten?

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1. Welche Website oder Anwendung ist betroffen?

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Die Erklärung sollte eindeutig angeben, für welche Website oder mobile Anwendung sie gilt.

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Das ist besonders wichtig, wenn eine Behörde mehrere Websites oder digitale Dienste betreibt.

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2. Welche Standards gelten?

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Die Erklärung sollte den relevanten technischen Standard nennen.

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Für öffentliche Stellen des Bundes ist EN 301 549 ein zentraler technischer Bezugspunkt. Die BITV 2.0 richtet die Anforderungen an der harmonisierten europäischen Norm aus.

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WCAG spielt dabei eine zentrale Rolle für die Anforderungen an Webinhalte.

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3. Wie ist der aktuelle Konformitätsstatus?

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Die Erklärung sollte klar darstellen, ob die Website vollständig oder nur teilweise barrierefrei ist.

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Wenn Einschränkungen bestehen, sollten diese nicht versteckt werden.

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Eine gute Erklärung vermittelt Nutzern ein realistisches Bild davon, was sie auf der Website erwarten können.

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4. Welche Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei?

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Bekannte Einschränkungen können beispielsweise sein:

  • nicht barrierefreie PDF-Dokumente;
  • fehlende oder unzureichende Alternativtexte;
  • Probleme bei der Tastaturnavigation;
  • unzureichende Kontraste;
  • nicht zugängliche Formulare;
  • Probleme bei interaktiven Komponenten.

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Nach § 12b BGG müssen nicht vollständig barrierefreie Inhalte benannt und die Gründe dafür erläutert werden; gegebenenfalls sind barrierefreie Alternativen anzugeben.

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5. Gibt es barrierefreie Alternativen?

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Wenn bestimmte Inhalte derzeit nicht vollständig zugänglich sind, sollte die Behörde angeben, ob eine alternative zugängliche Version verfügbar ist.

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6. Wie können Nutzer eine Barriere melden?

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Eine klare Kontaktmöglichkeit ist ein zentraler Bestandteil der Erklärung.

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Sie sollte möglichst direkt erreichbar sein und beispielsweise enthalten:

  • E-Mail-Adresse;
  • Kontaktformular;
  • Telefonnummer;
  • weitere geeignete Kommunikationswege.

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§ 7 BITV 2.0 verlangt einen unmittelbar zugänglichen Feedback-Mechanismus.

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7. Wie wurde die Barrierefreiheit bewertet?

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Die Erklärung sollte angeben, wie die Bewertung durchgeführt wurde.

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Möglich sind beispielsweise:

  • automatisierte Tests;
  • manuelle Tests;
  • Tests mit assistiven Technologien;
  • interne Bewertung;
  • externe Prüfung.

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§ 7 BITV 2.0 sieht ausdrücklich eine tatsächliche Bewertung der Vereinbarkeit vor und verlangt Angaben dazu, ob diese durch die öffentliche Stelle selbst oder durch einen Dritten durchgeführt wurde.

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8. Wann wurde die Website bewertet?

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Das Datum der Bewertung hilft Nutzern einzuschätzen, wie aktuell die Angaben sind.

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9. Wann wurde die Erklärung zuletzt aktualisiert?

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Nach § 7 BITV 2.0 ist die Barrierefreiheitserklärung jährlich und bei jeder wesentlichen Änderung der Website oder mobilen Anwendung zu aktualisieren.

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Was ist der Unterschied zwischen Barrierefreiheitserklärung und Barrierefreiheitsprüfung?

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Eine Barrierefreiheitsprüfung bewertet die Website.

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Eine Barrierefreiheitserklärung kommuniziert den relevanten Stand dieser Bewertung an die Nutzer.

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Eine Prüfung kann beispielsweise Probleme mit:

  • Tastaturnavigation;
  • Kontrasten;
  • Formularen;
  • Überschriften;
  • Alternativtexten;
  • interaktiven Komponenten

aufdecken.

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Die Erklärung fasst die relevanten Ergebnisse anschließend verständlich zusammen.

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Weitere Informationen zum Unterschied zwischen Prüfung, Scanner, Widget und Monitoring findest du im Wawsome-Artikel „Barrierefreiheits-Widget, Audit & Monitoring“.

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Beweist eine Barrierefreiheitserklärung die WCAG-Konformität?

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Nein. Die Erklärung dokumentiert den Konformitätsstatus, ersetzt aber nicht die zugrunde liegende Bewertung.

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Eine Aussage zur WCAG-Konformität sollte auf einer geeigneten Evaluation basieren und deutlich machen:

  • welche WCAG-Version verwendet wurde;
  • welcher Konformitätslevel gemeint ist;
  • was geprüft wurde;
  • wann die Prüfung durchgeführt wurde;
  • welche Einschränkungen bestehen.

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Reicht ein automatisierter Scan für eine Barrierefreiheitserklärung?

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Nein. Automatisierte Tests können viele technische Probleme schnell erkennen.

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Andere Anforderungen benötigen jedoch menschliche Bewertung.

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Beispielsweise lässt sich nicht zuverlässig automatisiert beurteilen, ob:

  • ein Alternativtext inhaltlich sinnvoll ist;
  • ein Formular verständlich ist;
  • eine komplexe Aufgabe vollständig per Tastatur erledigt werden kann;
  • Anweisungen verständlich sind;
  • eine Interaktion mit assistiven Technologien korrekt funktioniert.

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Automatisierte Tests sollten daher als Bestandteil eines umfassenderen Prüfprozesses betrachtet werden.

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Wie häufig sollte eine Barrierefreiheitserklärung aktualisiert werden?

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Für öffentliche Stellen des Bundes verlangt § 7 BITV 2.0 eine Aktualisierung mindestens jährlich sowie nach wesentlichen Änderungen.

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Relevante Auslöser können sein:

  • Relaunches;
  • neue Formulare;
  • neue digitale Services;
  • größere CMS-Änderungen;
  • neue Dokumente;
  • behobene Barrieren;
  • neu entdeckte Probleme.


Die Erklärung sollte immer den aktuellen Zustand der Website widerspiegeln.

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Wo sollte die Barrierefreiheitserklärung veröffentlicht werden?

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Die Erklärung sollte leicht auffindbar sein.

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Nach § 7 BITV 2.0 muss sie von der Startseite und von jeder Seite der Website aus erreichbar sein. Außerdem muss sie in einem barrierefreien und maschinenlesbaren Format veröffentlicht werden.

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Ein klarer Link wie „Barrierefreiheitserklärung“ im Footer ist dafür eine praktische Lösung.

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Muss die Erklärung jedes einzelne Problem enthalten?

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Nein. Die Erklärung sollte nicht einfach den vollständigen technischen Prüfbericht kopieren.

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Sie sollte den aktuellen Status und die für Nutzer relevanten Einschränkungen verständlich darstellen.

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Technische Detailinformationen können in einem separaten Prüf- oder Maßnahmenbericht dokumentiert werden.

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Kann ein Barrierefreiheits-Widget die Erklärung ersetzen?

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Nein. Widget und Erklärung erfüllen unterschiedliche Funktionen.

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Ein Widget kann Nutzern zusätzliche Anpassungsmöglichkeiten bieten.

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Die Erklärung dokumentiert dagegen:

  • den Konformitätsstatus;
  • relevante Standards;
  • bekannte Einschränkungen;
  • die Bewertungsmethode;
  • Feedback- und Beschwerdemöglichkeiten.

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Wie kann Wawsome Behörden bei Barrierefreiheitserklärungen unterstützen?

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Wawsome kombiniert Barrierefreiheitsprüfung, Monitoring, Reporting und nutzerorientierte Barrierefreiheitsfunktionen.

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Mit einer Barrierefreiheitsprüfung beginnen

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Der Wawsome Accessibility Scanner kann automatisch erkennbare Probleme identifizieren und einen ersten Überblick über den Zustand der Website liefern.

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Die Website kontinuierlich überwachen

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Der Wawsome Accessibility Monitor überwacht Website-Änderungen und hilft dabei, neue Barrierefreiheitsprobleme zu erkennen.

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Eine Barrierefreiheitserklärung erstellen

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Wawsome bietet einen Generator für Barrierefreiheitserklärungen.

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Die Wawsome-Funktionen umfassen unter anderem die automatisierte Erstellung einer Barrierefreiheitserklärung, eine benutzerdefinierte URL und mehrsprachige Erklärungen.

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Die Erklärung aktuell halten

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Eine Erklärung ist nur dann hilfreich, wenn sie den aktuellen Zustand der Website widerspiegelt.

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Kontinuierliches Monitoring kann dabei helfen, Veränderungen zu erkennen, die eine erneute Prüfung oder Aktualisierung der Erklärung erforderlich machen.

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Ein Beispiel ist die Barrierefreiheitserklärung von Wawsome

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Was sollte eine Behörde nach der Veröffentlichung tun?

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Website regelmäßig testen

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Regelmäßige Prüfungen helfen, neue Probleme zu erkennen.

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Bekannte Probleme verfolgen

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Dokumentiere Status, Priorität und Verantwortlichkeit.

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Probleme an ihrer Ursache beheben

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Wo möglich, sollten Probleme im Code, Inhalt, Design oder den verwendeten Komponenten behoben werden.

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Änderungen überwachen

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Neue Seiten, Formulare, Dokumente und digitale Services sollten Teil des Accessibility-Prozesses sein.

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Nutzerfeedback berücksichtigen

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Feedback kann Barrieren aufdecken, die automatisierte Tests nicht erkennen.

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Erklärung überprüfen

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Nach wesentlichen Änderungen sollte die Erklärung überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden.

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Häufig gestellte Fragen zur Barrierefreiheitserklärung

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Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?

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Eine Barrierefreiheitserklärung ist eine öffentliche Seite, die den Stand der Barrierefreiheit einer Website oder Anwendung, relevante Standards, bekannte Einschränkungen und Kontaktmöglichkeiten beschreibt.

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Müssen Behörden eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen?

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Für öffentliche Stellen des Bundes ist dies nach § 12b BGG vorgeschrieben. Für Länder und Kommunen können zusätzliche landesrechtliche Regelungen gelten.

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Was muss eine Barrierefreiheitserklärung enthalten?

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Sie sollte unter anderem den Konformitätsstatus, nicht vollständig barrierefreie Inhalte, Gründe und gegebenenfalls Alternativen sowie eine Feedbackmöglichkeit enthalten.

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Muss WCAG in der Erklärung genannt werden?

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Wenn WCAG Teil der zugrunde liegenden technischen Anforderungen ist, sollte die relevante Version und der Konformitätslevel angegeben werden.

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Ist eine Barrierefreiheitserklärung dasselbe wie ein Audit?

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Nein. Ein Audit bewertet die Website; die Erklärung kommuniziert den relevanten Status an Nutzer.

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Reicht ein automatisierter Scan?

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Nein. Bestimmte Aspekte müssen manuell bewertet werden.

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Kann Wawsome eine Barrierefreiheitserklärung erstellen?

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Ja. Wawsome bietet einen Generator für Barrierefreiheitserklärungen sowie Funktionen für Monitoring und Reporting.

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Macht eine Barrierefreiheitserklärung eine Website barrierefrei?

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Nein. Sie dokumentiert den Zustand der Barrierefreiheit und ersetzt keine Prüfung oder Fehlerbehebung.

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So erstellen Sie eine Barrierefreiheitserklärung für eine Behörden-Website

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Beginnen Sie mit einer Bewertung des aktuellen Zustands der Website.

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Ermitteln Sie die geltenden Anforderungen, dokumentieren Sie bekannte Einschränkungen und schaffen Sie einen klaren Prozess für Nutzerfeedback und die Behebung von Barrieren.

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Erstellen Sie anschließend eine Erklärung, die diese Ergebnisse korrekt und verständlich wiedergibt.

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Behandeln Sie die Erklärung vor allem als lebendes Dokument und nicht als einmalig erstellte Pflichtseite.

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Website mit Wawsome auf Barrierefreiheit prüfen