Barrierefreiheitsprüfung für Behörden: BITV 2.0, WCAG und Anforderungen an öffentliche Websites
Websites von Behörden und anderen öffentlichen Stellen sind für viele Menschen der wichtigste Zugang zu Informationen, Verwaltungsleistungen, Formularen und digitalen Services. Wenn diese Angebote nicht barrierefrei sind, können Menschen mit Behinderungen auf erhebliche Hindernisse stoßen.
In Deutschland gelten für die digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen konkrete gesetzliche Anforderungen. Für Bundesbehörden bildet insbesondere das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zusammen mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) den zentralen rechtlichen Rahmen. BITV 2.0 gilt unter anderem für Websites, mobile Anwendungen und elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe öffentlicher Stellen.
Die technischen Anforderungen orientieren sich an harmonisierten europäischen Standards, insbesondere EN 301 549, der für die digitale Barrierefreiheit relevante Anforderungen definiert.
Eine Barrierefreiheitsprüfung ist deshalb mehr als ein einmaliger automatisierter Scan. Öffentliche Stellen benötigen einen strukturierten Prozess, der Prüfung, manuelle Bewertung, Behebung, erneute Tests, Dokumentation und laufende Überwachung miteinander verbindet.
In diesem Leitfaden erfahren Sie, was eine Barrierefreiheitsprüfung für eine Behörden-Website umfasst, welche Rolle BITV 2.0 und WCAG spielen und wie öffentliche Stellen einen nachhaltigen Prozess für digitale Barrierefreiheit aufbauen können.
Welche Anforderungen gelten für die Barrierefreiheit von Behörden-Websites?
Die Anforderungen hängen unter anderem davon ab, welche Art von öffentlicher Stelle betrachtet wird und welche gesetzlichen Regelungen auf sie Anwendung finden.
Für öffentliche Stellen des Bundes bildet das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) den gesetzlichen Rahmen. Die BITV 2.0 konkretisiert die Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik. Sie gilt unter anderem für:
- Websites
- mobile Anwendungen
- elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe
- elektronische Vorgangsbearbeitung und Aktenführung
- bestimmte grafische Benutzeroberflächen
Informationen und Dienstleistungen öffentlicher Stellen, die elektronisch bereitgestellt werden, sollen für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar sein.
BITV 2.0 verlangt außerdem, dass digitale Angebote wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden.
Für öffentliche Stellen bedeutet das: Barrierefreiheit sollte nicht nur bei einem Website-Relaunch berücksichtigt werden. Sie muss auch bei der laufenden Veröffentlichung von Inhalten, Dokumenten und digitalen Services berücksichtigt werden.
Mehr Informationen finden Sie auf der offiziellen Seite zur BITV 2.0.
Gilt die Barrierefreiheitspflicht auch für kommunale Websites?
Die konkreten Zuständigkeiten und gesetzlichen Grundlagen können sich je nach öffentlicher Stelle und Bundesland unterscheiden.
Für öffentliche Stellen gelten jedoch grundsätzlich Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit. Die BITV 2.0 regelt den Anwendungsbereich für öffentliche Stellen des Bundes; auf Landes- und kommunaler Ebene bestehen zusätzlich entsprechende landesrechtliche Regelungen.
Deshalb sollte eine Gemeinde, Stadt oder andere kommunale Einrichtung prüfen, welche landesrechtlichen Vorgaben neben den allgemeinen Anforderungen gelten.
Für die technische Umsetzung bleiben die grundlegenden Prinzipien der digitalen Barrierefreiheit jedoch dieselben: Inhalte und Funktionen müssen für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen zugänglich und nutzbar sein.
Welche Rolle spielen WCAG und EN 301 549?
WCAG, die Web Content Accessibility Guidelines des W3C, sind internationale Richtlinien für barrierefreie Webinhalte.
Die vier grundlegenden Prinzipien von WCAG sind:
- Wahrnehmbar – Informationen und Benutzeroberflächen müssen wahrnehmbar sein.
- Bedienbar – Navigation und Interaktion müssen möglich sein.
- Verständlich – Informationen und Bedienung müssen verständlich sein.
- Robust – Inhalte müssen zuverlässig mit unterschiedlichen Browsern und assistiven Technologien funktionieren.
Die BITV 2.0 verweist auf harmonisierte Normen und den europäischen Standard EN 301 549 als Grundlage für die technischen Anforderungen. BMAS
WCAG ist dabei ein wichtiger Bestandteil der technischen Bewertung von Webinhalten.
Die vollständige WCAG-2.1-Spezifikation ist beim W3C verfügbar.
Für öffentliche Stellen ist es jedoch wichtig, zwischen technischem Standard und tatsächlicher Prüfung zu unterscheiden. Die Kenntnis der Anforderungen allein bedeutet noch nicht, dass eine Website diese auch erfüllt.
Was ist eine Barrierefreiheitsprüfung für eine Behörden-Website?
Eine Barrierefreiheitsprüfung untersucht eine Website systematisch auf Barrieren, die Menschen mit Behinderungen bei der Nutzung beeinträchtigen können.
Je nach Website und Umfang der Prüfung können unter anderem folgende Bereiche untersucht werden:
- Navigation und Tastaturbedienung
- alternative Texte für Bilder
- Farbkontraste
- Überschriften und Seitenstruktur
- Formulare
- Fehlermeldungen
- Links und Schaltflächen
- interaktive Komponenten
- PDFs und andere Dokumente
- Screenreader-Kompatibilität
- wichtige Nutzer- und Verwaltungsprozesse
Eine vollständige Bewertung kann sowohl automatisierte Prüfungen als auch manuelle Tests umfassen.
Das ist besonders relevant für Behörden-Websites, da nicht jede Barriere zuverlässig automatisiert erkannt werden kann.
Was wird bei einer Barrierefreiheitsprüfung geprüft?
Tastaturbedienung
Menschen, die keine Maus verwenden können, navigieren häufig ausschließlich mit der Tastatur oder alternativen Eingabegeräten.
Eine Prüfung sollte beispielsweise untersuchen, ob Nutzer:
- durch Menüs navigieren können;
- Links und Schaltflächen erreichen;
- Formulare ausfüllen können;
- Dialoge öffnen und schließen können;
- den aktuellen Tastaturfokus erkennen können;
- alle wichtigen Funktionen ohne Maus bedienen können.
Bilder und Alternativtexte
Informative Bilder benötigen geeignete Textalternativen.
Dabei sollte geprüft werden, ob:
- informative Bilder sinnvolle Alternativtexte besitzen;
- dekorative Bilder entsprechend behandelt werden;
- komplexe Grafiken angemessen beschrieben werden;
- wichtige Informationen nicht ausschließlich über Bilder vermittelt werden.
Farbkontraste und visuelle Darstellung
Texte und wichtige Bedienelemente müssen ausreichend wahrnehmbar sein.
Eine Prüfung kann unter anderem Kontrastprobleme identifizieren und untersuchen, ob Informationen ausschließlich über Farbe vermittelt werden.
Formulare und digitale Verwaltungsleistungen
Formulare gehören häufig zu den wichtigsten Bereichen einer Behörden-Website.
Eine Prüfung sollte beispielsweise folgende Punkte berücksichtigen:
- Beschriftungen von Formularfeldern
- Anweisungen
- Pflichtfelder
- Fehlermeldungen
- Fehleridentifikation
- Tastaturbedienung
- Fokusverhalten
- zugängliche Namen und Beschreibungen
Überschriften und Seitenstruktur
Eine logische Überschriftenstruktur hilft Nutzern, Inhalte zu verstehen und sich auf einer Seite zu orientieren.
Geprüft werden sollte unter anderem, ob Überschriften:
- logisch strukturiert sind;
- den tatsächlichen Inhalt widerspiegeln;
- konsistent verwendet werden;
- eine klare Hierarchie bilden.
Links und interaktive Elemente
Links, Buttons, Menüs, Dialoge und andere interaktive Komponenten müssen verständlich und bedienbar sein.
Häufige Probleme sind:
- unklare Linktexte;
- fehlende zugängliche Namen;
- Probleme mit dem Tastaturfokus;
- Komponenten, die nur mit der Maus funktionieren;
- Tastaturfallen.
Dokumente und PDFs
Behörden veröffentlichen häufig Formulare, Bescheide, Informationsblätter und andere Dokumente als PDF.
Auch diese können Barrieren enthalten, beispielsweise:
- fehlende Dokumentstruktur;
- falsche Überschriftenhierarchie;
- Bilder ohne Alternativtext;
- nicht zugängliche Tabellen;
- falsche Lesereihenfolge;
- fehlende oder fehlerhafte Tags.
Deshalb sollte eine Barrierefreiheitsprüfung nicht ausschließlich die HTML-Seiten einer Website betrachten.
Für einen ersten praktischen Überblick bietet W3C die Easy Checks – A First Review of Web Accessibility an.
Was ist der Unterschied zwischen automatisierter Prüfung und manuellem Audit?
Automatisierte Prüfungen können viele typische Probleme schnell und konsistent erkennen.
Ein automatisierter Scan ist jedoch nicht dasselbe wie eine vollständige Barrierefreiheitsprüfung.
Automatisierte Tools können nur Aspekte prüfen, die sich zuverlässig automatisieren lassen. Andere Anforderungen benötigen menschliche Bewertung und den jeweiligen Nutzungskontext.
W3C weist ausdrücklich darauf hin, dass kein automatisiertes Tool allein feststellen kann, ob eine Website vollständig zugänglich ist. Evaluating Web Accessibility bietet hierzu weitere Informationen.
Was kann automatisiert geprüft werden?
Automatisierte Tests können unter anderem bei der Erkennung folgender Probleme helfen:
- fehlende Alternativtexte;
- bestimmte Kontrastprobleme;
- fehlende oder fehlerhafte Labels;
- strukturelle Probleme;
- bestimmte ARIA-Probleme;
- bestimmte programmatisch erkennbare Tastaturprobleme;
- weitere automatisch prüfbare WCAG-Anforderungen.
Was erfordert manuelle Prüfung?
Manuelle Tests können beispielsweise untersuchen:
- reale Nutzerabläufe;
- komplexe Interaktionen;
- Tastaturverhalten;
- Fokusmanagement;
- Bedeutung und Kontext von Inhalten;
- Fehlermeldungen;
- Verhalten mit Screenreadern;
- ob ein Nutzer einen wichtigen digitalen Verwaltungsprozess tatsächlich erfolgreich abschließen kann.
Der beste Ansatz ist deshalb nicht Automatisierung oder manuelle Prüfung, sondern eine Kombination aus beiden.
Automatisierung ermöglicht eine skalierbare Prüfung, während manuelle Tests Aspekte bewerten, die automatisierte Tools nicht zuverlässig beurteilen können.
Wie führt man eine Barrierefreiheitsprüfung für eine Behörden-Website durch?
Ein strukturierter Prozess hilft öffentlichen Stellen dabei, aus den Ergebnissen einer Prüfung konkrete Maßnahmen abzuleiten.
1. Prüfumfang festlegen
Zunächst sollte festgelegt werden, welche Bereiche der Website geprüft werden.
Dazu können gehören:
- Startseite;
- Informationsbereiche;
- Formulare;
- Online-Dienste;
- Suchfunktion;
- Service-Seiten;
- Dokumente;
- integrierte Portale;
- mobile Anwendungen;
- von Drittanbietern bereitgestellte Services.
Besonders wichtige Verwaltungsleistungen sollten priorisiert werden.
2. Ausgangszustand erfassen
Eine erste Barrierefreiheitsprüfung kann einen Überblick über automatisch erkennbare Probleme liefern.
Damit lässt sich beispielsweise feststellen:
- welche Probleme vorhanden sind;
- auf wie vielen Seiten sie auftreten;
- ob bestimmte Komponenten wiederholt betroffen sind;
- welche Bereiche zunächst genauer untersucht werden sollten.
Gerade bei großen Behörden-Websites kann automatisierte Prüfung dabei helfen, wiederkehrende Probleme effizient zu identifizieren.
3. Wichtige Nutzerabläufe testen
Einzelne Seiten zu prüfen ist sinnvoll, reicht aber nicht immer aus.
Behörden-Websites dienen häufig dazu, konkrete Verwaltungsleistungen bereitzustellen.
Ein Nutzerablauf könnte beispielsweise so aussehen:
- Eine bestimmte Verwaltungsleistung finden.
- Voraussetzungen verstehen.
- Ein Formular ausfüllen.
- Einen Fehler korrigieren.
- Den Antrag absenden.
- Eine Bestätigung erhalten.
Eine einzelne Seite kann automatisierte Prüfungen bestehen, während der vollständige Ablauf trotzdem Barrieren enthält.
4. Manuell testen
Manuelle Prüfungen sollten die automatisierten Tests ergänzen.
Wichtige Seiten und Abläufe sollten beispielsweise mit Tastaturbedienung und relevanten assistiven Technologien geprüft werden.
Für umfassendere Bewertungen bietet W3C mit der WCAG Evaluation Methodology (WCAG-EM) einen strukturierten Ansatz.
5. Probleme priorisieren
Nicht jedes Problem hat denselben Einfluss auf Nutzer.
Bei der Priorisierung können unter anderem folgende Faktoren berücksichtigt werden:
- ob ein wichtiger Verwaltungsdienst blockiert wird;
- wie viele Seiten betroffen sind;
- ob eine wiederverwendete Komponente betroffen ist;
- ob eine zugängliche Alternative vorhanden ist;
- welches WCAG-Kriterium betroffen ist;
- welcher Aufwand für die Behebung erforderlich ist.
6. Probleme beheben und erneut prüfen
Barrieren sollten möglichst an ihrer Ursache behoben werden – beispielsweise im Code, in Komponenten, Templates, Inhalten oder Dokumenten.
Nach der Behebung sollten die betroffenen Bereiche erneut geprüft werden.
Das ist besonders wichtig, wenn Änderungen an gemeinsam verwendeten Komponenten vorgenommen werden.
7. Barrierefreiheit kontinuierlich überwachen
Eine Website bleibt nicht automatisch barrierefrei, nur weil sie einmal geprüft wurde.
Behörden-Websites verändern sich laufend:
- neue Seiten werden veröffentlicht;
- Dokumente werden hochgeladen;
- Formulare werden aktualisiert;
- Komponenten werden geändert;
- neue digitale Services werden eingeführt;
- technische Updates werden veröffentlicht.
Deshalb sollte die Überwachung Teil eines kontinuierlichen Barrierefreiheitsprozesses sein.
Warum ist kontinuierliches Monitoring für Behörden-Websites wichtig?
Ein Audit liefert eine Momentaufnahme.
Monitoring zeigt, was danach passiert.
Für öffentliche Stellen, deren Websites regelmäßig aktualisiert werden, kann kontinuierliches Monitoring helfen, neue Probleme nach folgenden Änderungen zu erkennen:
- neuen Inhalten;
- Seitenaktualisierungen;
- neuen Formularen;
- neuen Dokumenten;
- Änderungen an Komponenten;
- Designänderungen;
- technischen Releases.
Ein nachhaltiger Prozess kann deshalb so aussehen:
Prüfen → identifizieren → priorisieren → beheben → erneut prüfen → überwachen → wiederholen
Das Wawsome Accessibility Monitoring überwacht Websites kontinuierlich auf erkennbare Barrierefreiheitsprobleme und kann neue oder geänderte Elemente erfassen.
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Für öffentliche Stellen ist die Erklärung zur Barrierefreiheit ein wichtiger Bestandteil des gesetzlichen Rahmens.
Nach BITV 2.0 muss die Erklärung in einem barrierefreien und maschinenlesbaren Format veröffentlicht werden und von der Startseite sowie von jeder Seite der Website erreichbar sein. Sie muss detaillierte und verständliche Angaben zur Vereinbarkeit der Website mit den Barrierefreiheitsanforderungen enthalten.
Die Erklärung soll unter anderem Informationen darüber enthalten:
- inwieweit die Website barrierefrei ist;
- welche Inhalte möglicherweise nicht vollständig barrierefrei sind;
- warum bestimmte Inhalte nicht barrierefrei sind;
- welche Alternativen gegebenenfalls vorhanden sind;
- wie Nutzer bestehende Barrieren melden können;
- welche Möglichkeiten zur weiteren Kontaktaufnahme bestehen.
Die Erklärung muss außerdem auf einer tatsächlichen Bewertung der Website basieren und jährlich sowie bei jeder wesentlichen Änderung der Website oder mobilen Anwendung aktualisiert werden.
Weitere praktische Informationen bietet die Bundesfachstelle Barrierefreiheit mit ihrem Leitfaden zur Erstellung einer Erklärung zur Barrierefreiheit.
Welche Rolle spielt die Erklärung zur Barrierefreiheit für Behörden?
Die Erklärung ist nicht nur eine formale Seite im Footer.
Sie dokumentiert den aktuellen Stand der Barrierefreiheit und bietet Nutzern gleichzeitig einen direkten Feedback-Mechanismus.
Nach BITV 2.0 muss die Möglichkeit zur elektronischen Kontaktaufnahme, über die bestehende Barrieren gemeldet werden können, unmittelbar zugänglich und einfach zu benutzen sein. Gesetze im Internet
Eine aktuelle Erklärung sollte daher mit dem tatsächlichen Zustand der Website übereinstimmen.
Wenn eine Website verändert wurde, neue Inhalte hinzugekommen sind oder neue Barrieren festgestellt wurden, sollte auch die Dokumentation entsprechend überprüft und aktualisiert werden.
Ist ein Barrierefreiheits-Widget für eine Behörden-Website ausreichend?
Nein. Ein Widget kann Nutzern zusätzliche Möglichkeiten geben, ihre Nutzungserfahrung anzupassen. Es ersetzt jedoch nicht die Behebung von Barrieren im zugrunde liegenden Code, in Formularen, Dokumenten oder Inhalten.
Wenn beispielsweise ein Formular technisch falsch aufgebaut ist, muss das Formular selbst überprüft und korrigiert werden.
Ein Widget hat eine eigene Rolle innerhalb der Nutzererfahrung und sollte als Teil eines umfassenderen Barrierefreiheitsprozesses betrachtet werden.
Auch Wawsome beschreibt in seinen aktuellen Inhalten diese Unterscheidung ausdrücklich: Die Installation eines Widgets allein bedeutet nicht automatisch, dass eine Website die geltenden WCAG-Kriterien erfüllt.
Mehr über die Funktionen erfahren Sie im Wawsome Barrierefreiheits-Widget.
Wie kann Wawsome öffentliche Stellen bei der Barrierefreiheit unterstützen?
Wawsome kombiniert automatisierte Prüfung, Monitoring und nutzerseitige Barrierefreiheitsfunktionen.
Website auf Barrierefreiheitsprobleme prüfen
Mit einer kostenlosen Barrierefreiheitsprüfung können öffentliche Stellen zunächst einen Überblick über automatisch erkennbare Probleme erhalten.
Der Wawsome Accessibility Checker analysiert Websites anhand von WCAG-Kriterien und stellt erkannte Probleme sowie weitere Informationen zur Verfügung.
Änderungen kontinuierlich überwachen
Mit dem Wawsome Accessibility Monitor können Websites kontinuierlich auf erkennbare Barrierefreiheitsprobleme überwacht werden.
Das ist besonders hilfreich für Websites, auf denen mehrere Teams regelmäßig Inhalte veröffentlichen oder technische Änderungen vornehmen.
Zusätzliche Funktionen für Nutzer bereitstellen
Das Wawsome Barrierefreiheits-Widget bietet Nutzern zusätzliche Möglichkeiten zur Anpassung ihres digitalen Erlebnisses, unter anderem für Text, Kontrast, Farben und Navigation.
Diese Funktionen können die technische Verbesserung der Website ergänzen.
Barrierefreiheitsdokumentation unterstützen
Wawsome bietet außerdem Funktionen rund um die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Die Wawsome-Plattform kann dabei helfen, eine entsprechende Erklärung zu erstellen und Informationen über den aktuellen Stand der Barrierefreiheit zu dokumentieren.
Was sollte eine Behörde nach einer Barrierefreiheitsprüfung tun?
Eine Prüfung ist dann besonders wertvoll, wenn daraus konkrete Maßnahmen entstehen.
Nach einer Prüfung sollte eine öffentliche Stelle:
Wichtige Verwaltungsleistungen priorisieren
Beginnen Sie mit den digitalen Services und Informationen, die Bürgerinnen und Bürger am häufigsten benötigen.
Ein Problem, das die Nutzung eines wichtigen Verwaltungsdienstes verhindert, kann eine höhere Priorität haben als ein isoliertes Problem auf einer rein informativen Seite.
Verantwortlichkeiten festlegen
Barrierefreiheit benötigt klare Verantwortlichkeiten.
Je nach Organisation können diese zwischen folgenden Teams verteilt sein:
- IT
- Webentwicklung
- Kommunikation
- Redaktion
- Webadministration
- externe Dienstleister
- Datenschutz und Compliance
- Verantwortliche für digitale Barrierefreiheit
Probleme an der Quelle beheben
Wenn möglich, sollten Barrieren im zugrunde liegenden Code, in Komponenten, Templates, Inhalten und Dokumenten behoben werden.
Erneut testen
Nach der Behebung sollten die betroffenen Seiten und Nutzerabläufe erneut geprüft werden.
Barrierefreiheit in bestehende Prozesse integrieren
Barrierefreiheit sollte Teil von Prozessen sein wie:
- Veröffentlichung neuer Inhalte;
- Entwicklung;
- Qualitätssicherung;
- Aktualisierung von Formularen;
- Beschaffung digitaler Dienstleistungen;
- Website-Relaunches;
- Einführung neuer Online-Services.
Dokumentation aktuell halten
Die Dokumentation sollte den tatsächlichen Zustand der Website widerspiegeln.
Dazu gehören beispielsweise:
- Ergebnisse von Barrierefreiheitsprüfungen;
- dokumentierte Probleme;
- Maßnahmen zur Behebung;
- die Erklärung zur Barrierefreiheit;
- Feedback-Möglichkeiten;
- interne Prozesse zur digitalen Barrierefreiheit.
Häufig gestellte Fragen zur Barrierefreiheit von Behörden-Websites
Müssen Websites von Behörden barrierefrei sein?
Ja. Für öffentliche Stellen gelten in Deutschland gesetzliche Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit. Für öffentliche Stellen des Bundes bilden insbesondere das BGG und die BITV 2.0 den rechtlichen Rahmen. BITV 2.0 gilt unter anderem für Websites, mobile Anwendungen und elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe.
Was ist BITV 2.0?
BITV 2.0 steht für Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung. Sie konkretisiert die Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen des Bundes und legt unter anderem Anforderungen für Websites, mobile Anwendungen und elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe fest.
Welche Rolle spielt WCAG bei öffentlichen Websites in Deutschland?
WCAG bildet einen wichtigen technischen Referenzrahmen für die Bewertung der Barrierefreiheit von Webinhalten. Die BITV 2.0 verweist auf harmonisierte Normen und EN 301 549 als Grundlage für die technischen Anforderungen.
Ist ein automatisierter Scan für eine Barrierefreiheitsprüfung ausreichend?
Nein. Automatisierte Prüfungen können zahlreiche programmatisch erkennbare Probleme identifizieren, aber nicht alle Aspekte der Barrierefreiheit zuverlässig bewerten.
Deshalb sollten automatisierte Tests mit manueller Prüfung und gegebenenfalls Tests mit assistiven Technologien kombiniert werden.
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Die Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert, inwieweit eine Website oder mobile Anwendung die geltenden Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt.
Sie muss unter anderem Informationen über nicht barrierefreie Inhalte, Kontakt- und Feedbackmöglichkeiten sowie die Bewertung der Website enthalten.
Wie oft muss die Erklärung zur Barrierefreiheit aktualisiert werden?
Nach BITV 2.0 muss die Erklärung jährlich und bei jeder wesentlichen Änderung der Website oder mobilen Anwendung aktualisiert werden.
Kann Wawsome ein manuelles Barrierefreiheits-Audit ersetzen?
Nein. Wawsome kann automatisierte Prüfungen, Monitoring, Reporting und den Remediationsprozess unterstützen. Eine umfassende Bewertung kann jedoch manuelle Tests und menschliche Beurteilung erfordern.
Ist eine Behörde weiterhin für die Barrierefreiheit verantwortlich, wenn eine externe Agentur die Website betreut?
Die Beauftragung einer externen Agentur macht Barrierefreiheit nicht zu einem rein externen Thema.
Öffentliche Stellen sollten Barrierefreiheit bereits in Beschaffung, Entwicklung, Qualitätssicherung und laufende Pflege ihrer digitalen Angebote integrieren und entsprechende Anforderungen auch gegenüber Dienstleistern definieren.
Wie starten Sie mit einer Barrierefreiheitsprüfung Ihrer Behörden-Website?
Der erste Schritt besteht darin, den aktuellen Stand Ihrer Website zu verstehen.
Starten Sie mit einer kostenlosen Barrierefreiheitsprüfung, um automatisch erkennbare Probleme zu identifizieren und einen ersten Überblick über den Zustand Ihrer Website zu erhalten.
Anschließend sollten die Ergebnisse durch manuelle Tests wichtiger Seiten und Nutzerabläufe ergänzt werden. Erkannte Probleme können behoben, erneut geprüft und anschließend kontinuierlich überwacht werden.
So wird digitale Barrierefreiheit zu einem fortlaufenden Prozess:
Prüfen → beheben → erneut prüfen → überwachen → verbessern
